Energieausweis

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Der Energieausweis ist ein wichtiges Instrument für Mieter, Pächter und Käufer, um eine fundierte Entscheidung über die Wahl ihrer zukünftigen Wohn- oder Gewerbeimmobilie treffen zu können. Er ermöglicht einen unkomplizierten und bundesweiten Vergleich des Energiebedarfs bzw. -verbrauchs verschiedener Häuser, was es den Nutzern erleichtert, potenzielle Heiz- und Warmwasserkosten abzuschätzen.


Gemäß der Energieeinsparverordnung enthält der Energieausweis wichtige Angaben zum Gebäude und seiner Beheizung sowie zu den Energiekennwerten des Objekts. Dazu gehören zum Beispiel Informationen über den energetischen Zustand der Gebäudehülle, die Art der Heizungsanlage, die Wärmeerzeugung, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen.


Ein Bedarfsausweis ist für alle Gebäude mit weniger als 5 Wohnungen, die vor dem 1. November 1977 erbaut wurden, Pflicht. Für alle Wohngebäude mit mehr als 5 Wohnungen, die später gebaut wurden, besteht die Wahl zwischen einem Bedarfs- oder Verbrauchsausweis. Der Energieausweis gilt ab dem Datum seiner Ausstellung für zehn Jahre und muss bei Umbauten oder Sanierungen erneuert werden.


Es ist wichtig zu beachten, dass der Energieausweis nur von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden darf, die über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um eine genaue Bewertung des energetischen Zustands eines Gebäudes durchzuführen. Ferienwohnungen, Baudenkmäler und Werkstätten sind von der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises ausgenommen.


Hier sind fünf Informationen über den Energieausweis:


  1. Der Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand einer Immobilie und ermöglicht es Käufern und Mietern, abzuschätzen, welche Energiekosten auf sie zukommen werden.
  2. Ein Energieausweis ist immer erforderlich bei jedem Haus- oder Wohnungsverkauf, einer neuen Vermietung, einer neuen Pacht und sobald eine Immobilienanzeige im Web oder in der Zeitung erscheint.
  3. Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren ab dem Ausstellungsdatum und kann nicht verlängert werden. Nach Umbauten oder Sanierungen muss er jedoch neu erstellt werden.
  4. Für Gebäude mit weniger als 5 Wohnungen, die vor dem 1.11.1977 gebaut wurden, ist ein Bedarfsausweis Pflicht. Für Wohngebäude mit mehr als 5 Wohnungen, die später gebaut wurden, besteht die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Energieausweise sind nicht erforderlich für Ferienwohnungen, Baudenkmäler, Werkstätten und ähnliche Gebäude.
  5. Der Energieausweis darf nur von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden.


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